Nicht nur Menschen können einen Beruf ausüben. Viele Hunde auf dieser Welt üben Tätigkeiten aus, die uns Menschen im Leben sowohl privat als auch beruflich unterstützen.
Welche „Hundeberufe“ gibt es?
Den meisten von uns fällt bei dem Wort Hundeberuf zuerst der Polizeihund ein.
Das Aufgabenfeld der Hunde ist hierbei sehr breit gefächert. Neben dem Aufnehmen von Geruchsspuren am Tatort werden viele Hunde auch auf das Aufspüren von Drogen abgerichtet.
Besonders an Flughäfen kommen Drogenspürhunde zum Einsatz, um Fluggäste auf versteckte Rauschmittel zu untersuchen.
Ein weiterer allseits bekannter Beruf für Hunde ist der Blindenhund. Sie helfen Sehbehinderten Leuten sich außerhalb der eigenen vier Wände zurecht zu finden und führen sie über Straßen und an Hindernissen vorbei. Sie erkennen auch, ob eine Ampel rot ist und warten auf das entsprechende Signal zum Überqueren.
Besonders in Alaska sind die Schlittenhunde sehr beliebt. Sie sind darauf trainiert, schwere Schlitten im Rudel zu ziehen. Neben Menschen werden dabei auch kleine Frachten transportiert. In stark verschneiten Regionen ist dies eine gute Alternative zu Kraftfahrzeugen, die ohne entsprechende Umrüstung im Schnee stecken bleiben würden.
Können Hunde Geld verdienen?
Die Tiere selbst können aus gesetzlicher Sicht natürlich kein Geld verdienen, da sie nicht als natürliche Person gelten. Das Geld für die Tätigkeit des Hundes verdienen die Hundehalter:innen.
Der Verdienst variiert hierbei natürlich von Job zu Job. Als Halter:in eines Polizeihundes verdient man je nach Bundesland zwischen 2.500 € und 3.500 €. Hierbei nicht einkalkuliert sind Zuschläge für Wochenenden und Feiertage sowie Familienzuschläge.
Kann jeder Hund einen Job ausüben?
Nicht alle Hunderassen sind selbstverständlich für einen Job geeignet. Je nach Ausübung fallen unterschiedliche Kriterien an, die ein Hund erfüllen muss.
Für den Job des Polizeihundes sind in Deutschland beispielsweise nur 6 Hunderassen anerkannt:
Der deutsche Schäferhund, Dobermann, Riesenschnauzer, Rottweiler, Malinois und
der Airedale Terrier. Aber auch innerhalb dieser Rassen muss natürlich nach mentalen und körperlichen Zuständen selektiert werden. Ein Dobermann kann noch so schnell und körperlich fit sein, wenn er jedoch sehr menschenscheu und ängstlich ist, taugt er selbstverständlich nicht als Polizeihund.