Mehr als niedlich

Arbeitest Du in einem Büro, in dem ein Bürohund aus dem Mitarbeitenden-Team gar nicht mehr wegzudenken ist? Oder bringst Du sogar selbst regelmäßig Deinen vierbeinigen Liebling mit zur Arbeit? Hunde am Arbeitsplatz sind schon seit längerem keine Seltenheit mehr. Aber wo kommt diese große Beliebtheit von Bürohunden her und wie wirken sie sich auf das Arbeitsumfeld aus?

Für Unternehmen ist es sehr wichtig, die Zahl der Krankmeldungen von Mitarbeitenden möglichst gering zu halten, um den langfristigen Unternehmenserfolg sicherzustellen. Insbesondere Krankschreibungen aufgrund von psychischen Belastungen häufen sich allerdings inzwischen immer mehr. Was haben jedoch Hunde damit zu tun? Der beste Freund des Menschen kann Studien zufolge dabei helfen, Krankschreibungen vorzubeugen, indem seine Anwesenheit im Büro die psychische Belastung der Mitarbeitenden sowie den Blutdruck und den Puls der Menschen senken kann. Auch das Stressniveau im Büro kann durch einen Hund gesenkt werden, was unter anderem durch die Ausschüttung des Bindungshormons Oxytocin und den Abbau von Cortisol, einem Stresshormon, verursacht wird. Durch diese Einflüsse auf die Gesundheit und den allgemeinen Gemütszustand der Mitarbeitenden können durch einen Bürohund gleichzeitig die Produktivität und das Wohlbefinden gesteigert werden. Sicherlich kannst Du Dir zudem vorstellen, dass so ein süßer Vierbeiner, der es sich im Büro bequem macht, das Arbeitsklima verbessern und die Motivation der Mitarbeitenden steigern kann. In einer freundlichen und entspannten Atmosphäre lässt es sich direkt leichter arbeiten und auch die Beziehungen zwischen Kolleg*innen verbessern sich häufig in einer solchen Umgebung, weil sie über den tierischen Eisbrecher leichter ins Gespräch kommen können. Klar ist, dass ein*e Arbeitgeber*in, der/die Bürohunde erlaubt, aus diesen Gründen, sowie natürlich auch für Personen, die selbst ihre Hunde mit ins Büro bringen möchten, sehr attraktiv sein kann.

 

Bürohunde als Risiko?

Wichtig zu beachten ist, dass sich nicht zwingend alle Deine Kolleg*innen gleichermaßen über das tierische Teammitglied freuen. Um die Erlaubnis zu erhalten, einen Hund mit zur Arbeit zu bringen, ist es eine wichtige Voraussetzung, vorher das Einverständnis aller Kolleg*innen einzuholen und den Hund gegebenenfalls aus dem Umfeld von Personen mit Allergien oder Angst vor Hunden fernzuhalten, damit diese nicht beeinträchtigt werden und sich unwohl fühlen. Wenn mehrere Hunde gleichzeitig den Tag im Büro verbringen sollen, ist es zudem wichtig, darauf zu achten, dass hier keine Konflikte entstehen, sondern sie verträglich miteinander sind oder voneinander ferngehalten werden können.

 

Welche Richtlinien muss ich beachten?

Abgesehen von Situationen, in denen die Anwesenheit eines Hundes zwingend erforderlich ist, wie beispielsweise bei Therapie-, Blinden- oder Rettungshunden, ist das Mitbringen eines Hundes in ein Büro nur in Einzelfällen erlaubt. Arbeitgebende können diese Erlaubnis jederzeit widerrufen und die Anwesenheit eines Bürohundes ist keine Erlaubnis für andere Mitarbeitende, ihre Vierbeiner ebenfalls in das Büro mitzubringen. Wenn Dein*e Arbeitgeber*in sowie gegebenenfalls die Person, der die Immobilie gehört, es Dir erlauben, Deine Fellnase mit zur Arbeit zu bringen, ist es wichtig, im Voraus bestimmte Richtlinien und Regeln aufzustellen und die Voraussetzungen für eine artgerechte Unterbringung und Versorgung des Tieres im Büro zu prüfen. Hierzu gehören zum Beispiel ein eigener Platz für den Hund, eine ausreichende Wasser- und Luftversorgung, die Möglichkeit zur Bewegung im kleineren Bereich, sowie Auslauf in den Pausenzeiten. Sehr bewegungsfreudige Hunderassen sind weniger gut als Bürohunde geeignet.

Eine weitere Voraussetzung ist in der Regel eine Gefährdungsbeurteilung, durch die sichergestellt wird, dass von dem und für den Hund keine Gefahr ausgeht, zum Beispiel im Falle einer Evakuierung. Ein Bürohund darf keiner als gefährlich eingestuften Hunderasse angehören und sollte nicht aggressiv, sondern ruhig und gelassen sein. Häufig werden auch bestimmte Nachweise zum Beispiel für Versicherungen, der Hundeführerschein und manchmal ein Wesenstest des Hundes gefordert. Eine gute Erziehung und die Gewährleistung, dass der Hund die Arbeitsabläufe nicht stört, müssen selbstverständlich sein, damit das Projekt „Vierbeiniger Mitarbeiter“ reibungslos funktionieren kann.