Kennen Sie den Unterschied zwischen Hundeführerschein und Sachkundenachweis? Ganz allgemein handelt es sich bei beiden Formen zunächst einmal um entsprechende Befähigungsnachweise, die Hundebesitzer*innen Erfahrung in der Haltung Ihres Vierbeiners bescheinigen. Gleichzusetzen sind diese Variante jedoch nicht und es gibt Unterschiede.
Wer sich in einen Hund anschafft, der ist seit einigen Jahren dazu verpflichtet, einen entsprechenden Sachkundenachweis und/oder einen Hundeführerschein vorzuweisen. Welche Vorschrift für Sie als Halter*in die jeweils gültige ist, hängt davon allerdings ab, in welchem Bundesland Sie leben.
Welche Nachweisplicht gilt wo?
Beim Blick auf die gesetzeskonformen Richtlinien wird schnell deutlich, dass keine bundeseinheitlichen Regelungen in Deutschland hierzu vorliegen, sondern die jeweiligen Anforderungen über einen erforderlichen Nachweis – sei es der Hundeführerschein, der Sachkundenachweis oder gbeides – den einzelnen Bundesländer und dem jeweils dort geltenden Hundegesetz obliegen. So verlangen beispielsweise einige Länder einen entsprechenden Nachweis der Halter*innen, deren Hunde schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimeter sind. Zudem entscheiden wiederum einzelne Länder über die Anerkennung eines Hundeführerscheins als gültigen Nachweis. Das bringt eindeutig eine Unübersichtlichkeit mit sich, sodass sich Hundehalter*innen oder die, die es zukünftig werden möchten, stets bei den Behörde vor Ort zu den aktuellen Bestimmungen informieren sollten. Worin aber liegt genau der Unterschied zwischen einem Sachkundenachweis und Hundeführerschein?
Sachkundenachweis
Generell ist der Sachkundenachweis für Hundehalter*innen eine behördlich anerkannte Bescheinigung, die aus einer theoretischen Prüfung besteht und vorrangig das Wissen zu Rasse und Hund abfragt. Mit dem Nachweis soll sichergestellt werden, dass der Hund keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Prüfungen werden in der Regel von zertifizierten Hundetrainern, ortsansässigen Tierärzten oder dem Veterinäramt durchgeführt. Doch da es je nach Bundesland unterschiedliche Varianten von Sachkundenachweisen gibt, kann neben den notwendigen theoretischen Kenntnissen auch ein praktischer Teil erforderlich sein. In der Praxis müssen Halter*innen den Umgang, die Kontrolle und die Haltung des eigenen Vierbeiners beweisen.
Die Kosten für den Sachkundenachweis sind von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich und es ist durchaus ratsam, sich bei verschiedenen Sachverständigen über die Preise zu informieren. Bei etwa 30 Euro bis 80 Euro liegen die Kosten für einen Sachkundenachweis. Dieser wird einmalig erworben und gilt lebenslang.
Hundeführerschein
Ist die Rede von einem Hundeführerschein, wird von einem Nachweis für eine Gehorsamkeitsprüfung gesprochen, der allerdings nicht in jedem Bundesland anerkannt ist. Beinhaltet dieser in der Regel einen Theorie- sowie einen Praxisteil, so gibt es auch hier wieder örtliche Unterschiede und in manchen Bundesländern ist für den Führerschein für den Vierbeiner lediglich eine theoretische Prüfung zur Bescheinigung abzulegen. Grundsätzlich soll auch hiermit nachgewiesen werden, dass Halter*innen sicherstellen, ob sie ihren Vierbeiern in Alltagssituationen unter Kontrolle haben.
Abgenommen wird der Hundeführerschein von Prüfern der Verbände, wie dem Internationalen Berufsverband der Hundetrainer und Hundeunternehmer (IBH), dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und dem Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV). Auch hier variieren die Kosten und liegen bei etwa 100 Euro.
Fazit
Mit dem Ziel eines rücksichtsvollen Auftretens von Hund und Halter*in in der Öffentlichkeit, gelten Sachkundenachweis und Hundeführerschein als eine Art verbindliches Zertifikat diesen Anforderungen gerecht zu werden. Sind beiden Varianten auch nicht dasselbe, so können sie durchaus – je nach Bundeland – gleichwertig sein. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte stets vorab klären, welcher Nachweis in seiner Kommune behördlich anerkannt ist.